Basel IV ist ein internationaler Rahmen für die Bankenaufsicht und -regulierung, der vom Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) entwickelt wurde. Dieser Rahmen baut auf den vorherigen Basel-Vereinbarungen auf (Basel I, Basel II und Basel III).
Basel IV stellt einen wichtigen Schritt in der Bankenregulierung dar und zielt darauf ab, die Stabilität und Robustheit des globalen Bankensystems weiter zu verbessern und die Risiken im Bankensektor zu reduzieren. Die Umsetzung von Basel IV kann in den verschiedenen Ländern und Regionen unterschiedlich sein, da nationale Aufsichtsbehörden den internationalen Rahmen entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen und Gegebenheiten anpassen können. Daher ist es für Banken und Finanzinstitute entscheidend, die spezifischen Anforderungen und Umsetzungszeitpläne in ihrer jeweiligen Gerichtsbarkeit zu beachten.
In der europäischen Union wird die Einführung der Basel IV-Regelungen im Jahr 2025 erfolgen. Nach der Annahme der finalen Fassung des EU-Bankenpakets durch die EU-Kommission, das EU-Parlament und den EU-Rat wird das Paket im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich Anfang 2024 offiziell verkündet und treten dann 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die vollständige Umsetzung der Änderungen in der Eigenkapitalverordnung (CRR) ist für den 1. Januar 2025 geplant, wobei bestimmte Elemente schrittweise in den kommenden Jahren eingeführt werden. Weitere Details dazu haben wir in einem Fokusthema zusammengestellt: „Neuerungen im EU-Bankenpaket: Basel IV auf dem Weg“.