Basel II bezeichnet die von dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 neu formulierten Eigenkapitalvorschriften für Banken. Diese wurden von allen Kreditinstituten in der EU seit dem 1. Januar 2008 verpflichtend anzuwenden und ersetzten die bisherigen Eigenkapitalvorschriften aus dem Jahr 1988, die als Basel I bekannt waren.
Das Regelwerk von Basel II führte eine neue Methode zur Bestimmung der Eigenkapitalanforderungen von Banken ein. Dabei wurde das Kreditrisiko von Banken genauer berücksichtigt und durch eine stärkere Differenzierung der Risikogewichte auf Basis von Bonitätsbewertungen und anderen Faktoren differenziert.
Basel II trug zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Regulierung von Banken bei und hatte auch Auswirkungen auf die Kreditvergabepraktiken der Banken. Die Einführung der neuen Eigenkapitalanforderungen führte dazu, dass einige Banken ihre Kreditvergabepraktiken anpassten, um die höheren Eigenkapitalanforderungen erfüllen zu können.
Basel II war ein wichtiger Schritt in der Regulierung und Überwachung des Bankensektors weltweit und trug zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems bei. Es wurde in den folgenden Jahren durch Basel III ergänzt und weiterentwickelt.