CRR - Eigenkapitalverordnung | Kapitaläquivalenzverordnung | Capital Requirements Regulation

Die Capital Requirements Regulation (CRR) ist eine bedeutende europäische Verordnung, spezifisch als "Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012" bezeichnet. Diese Verordnung trat am 28. Juni 2018 in Kraft und spielt eine zentrale Rolle in der Regulierung des Bankensektors in der Europäischen Union.

Zusammen mit den Bestimmungen der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) bildet die CRR ein umfassendes Regelwerk, das darauf abzielt, die internationalen Bestimmungen von Basel III in der EU umzusetzen und die Stabilität des europäischen Finanzsystems sicherzustellen.

Verordnung über Eigenkapitalanforderungen

Die CRR legt detaillierte Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen fest. Sie enthält Regelungen zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva, zur Mindestkapitalanforderung, zur Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und zur Net Stable Funding Ratio (NSFR) sowie zur Offenlegung von Informationen durch Finanzinstitute.

Die Verordnung sieht auch die Anwendung von verschiedenen Ansätzen zur Risikobewertung vor, darunter den Kreditrisikostandardansatz (KSA) und den internen Rating-basierten Ansatz (IRB-Ansatz), um die angemessene Kapitalunterlegung für Kreditrisiken sicherzustellen.

Die CRR ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Bankenaufsicht und trägt dazu bei, die Sicherheit und Stabilität des europäischen Finanzsektors zu gewährleisten. Sie unterliegt gelegentlichen Aktualisierungen und Anpassungen, um den sich wandelnden wirtschaftlichen und regulatorischen Gegebenheiten gerecht zu werden.

Aktuell erfolgt im Zuge der Änderungen des EU-Bankenpakets auch eine Adaption der CRR, siehe dazu auch unser Fokusthema „Neuerungen im EU-Bankenpaket: Basel IV auf dem Weg“.

Im Zusammenhang mit der CRR, sind noch einige wichtige Begriffe und Konzepte zu nennen:

  1. Eigenkapitalanforderungen: Die CRR legt fest, wie viel Eigenkapital eine Bank im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva vorhalten muss. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Banken ausreichend finanzielle Puffer haben, um Verluste abzufangen und Insolvenzrisiken zu minimieren.
     
  2. Risikogewichtete Aktiva (RWA): Dies sind die Vermögenswerte einer Bank, die nach verschiedenen Risikokategorien gewichtet werden, je nachdem, wie riskant sie sind. Die CRR enthält detaillierte Vorschriften zur Berechnung der RWA, um sicherzustellen, dass das Eigenkapital angemessen auf die verschiedenen Risiken verteilt wird.
     
  3. Kapitalpuffer: Die CRR verlangt von Banken, zusätzliche Kapitalpuffer über die Mindestanforderungen hinaus vorzuhalten. Diese Puffer sollen in stressigen Zeiten genutzt werden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
     
  4. Leverage Ratio: Dies ist ein Verhältnis, das das Kernkapital einer Bank zu ihrer Gesamtbilanzsumme misst, ohne Berücksichtigung von Risikogewichtungen. Die CRR legt Mindestanforderungen für die Leverage Ratio fest, um sicherzustellen, dass Banken nicht übermäßig gehebelt sind.
     
  5. Liquiditätsanforderungen: Neben den Kapitalanforderungen enthält die CRR auch Vorschriften zur Liquiditätsdeckung, um sicherzustellen, dass Banken in der Lage sind, kurzfristige Verbindlichkeiten zu bedienen.
     
  6. Meldepflichten: Banken sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre finanzielle Situation und ihre Kapitalausstattung an die Aufsichtsbehörden zu übermitteln. Dies ermöglicht den Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der CRR zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
     

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