Basel I bezeichnet die von dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 1988 verabschiedeten Eigenkapitalvorschriften für Banken, auch bekannt als International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards.
Das Regelwerk von Basel I legte fest, dass Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 8 % ihres risikogewichteten Vermögens aufweisen müssen. Dabei wurden die Aktiva der Banken in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die jeweils mit einem bestimmten Risikogewicht versehen wurden.
Basel I war das erste international anerkannte Regelwerk für die Eigenkapitalanforderungen von Banken und trug zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Regulierung von Banken bei. Es wurde in den folgenden Jahren durch Basel II und Basel III ergänzt und weiterentwickelt.
Insgesamt haben die Regelwerke von Basel einen erheblichen Einfluss auf die Regulierung und Überwachung des Bankensektors weltweit und tragen zur Stärkung der Stabilität des Finanzsystems bei.