Neuerungen im EU-Bankenpaket: Basel IV auf dem Weg
Dass für Banken wichtige Änderungen mit der Überarbeitung der Basel-III-Standards kommen, ist bereits seit Anfang des Jahres bekannt.
Seit kurzem zeichnen sich die Details sowie ein Zeitplan für das Inkrafttreten von Basel IV ab.
Konkret erreichte der Rat der Europäischen Union am 27. Juni 2023 einen Meilenstein, indem er den erfolgreichen Abschluss der Trilogverhandlungen* zum EU-Bankenpaket verkündet hat. Das bedeutet, dass die Einführung der Basel IV-Regelungen in der EU wie geplant im Jahr 2025 erfolgen wird. Obwohl die finalen Gesetzestexte noch in Bearbeitung sind, gibt es bereits spannende Einblicke in die Verhandlungsergebnisse.
Das Bankenpaket auf einen Blick
Das EU-Bankenpaket umfasst nicht nur die Umsetzung der Basel-III-Standards, sondern enthält auch eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Aufsichtsrahmens hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken und der Beaufsichtigung von Zweigstellen aus Drittländern. Zusätzlich werden den Aufsichtsbehörden, die Banken in der EU überwachen, verbesserte Instrumente zur Verfügung gestellt.
Warum kommt den Reformen so große Bedeutung zu?
Es werden wichtige Änderungen vorgenommen, wie Banken ihre Risikogewicht berechnen, was eine Änderung in der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen mit sich bringt. Das kann erhebliche Auswirkungen auf ihre Kapitalpositionen, Geschäftsmodelle und Risikomanagementstrategien haben. Banken müssen sicherstellen, dass sie ausreichend Kapitalreserven haben, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
3-Stufen-Modell
Eine der interessantesten Änderungen im Paket betrifft damit die Neufassung des Artikels 121 der CRR (Capital Requirements Regulation) - "Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Institutionen". Daraus ergeben sich drei neue Klassifikationen für die Risikogewicht:
Klasse A
- Institute, die ausreichende Kapazitäten zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen für die gesamte Kreditlaufzeit haben
- Institute, die die Eigenmittelanforderungen, P2R und die kombinierte Kapitalpufferanforderung übererfüllen
Klasse B
- Institute, die ein erhebliches Kreditrisiko darstellen, bei denen die Rückzahlung von einer stabilen und positiven Wirtschaftslage abhängt
- Institute dieses Grades erfüllen alle regulatorischen Mindestanforderungen, während mindestens ein geltender Puffer (z.B. Puffer für systemrelevante Banken, Kapitalerhaltungs- und antizyklischer Kapitalpuffer) nicht erfüllt wird
Klasse C
- Klasse C dient als Auffangbecken für Institute, die weder Klasse A noch Klasse B zugeordnet werden können
- In diese Klasse fallen Institute, die mindestens eine der regulatorischen Mindestanforderungen nicht erfüllen oder denen seitens des Wirtschaftsprüfers nur ein eingeschränkter Vermerk über den Jahresabschluss erteilt wird, bzw. wesentliche Zweifel an einer erfolgreichen Weiterführung der Geschäftstätigkeit ("going concern") attestiert werden.
Die Risikogewichte für diese Kategorien wurden entsprechend festgelegt, wobei Klasse A die geringste Risikogewichte hat, gefolgt von Klasse B und Klasse C:
Bewertung des Kreditrisikos | Klasse A | Klasse B | Klasse C |
Risikogewichte | 40% | 75% | 150% |
Risikogewichte für kurzfristige Positionen | 20% | 50% | 75% |
T1 ≥ 14%, LR ≥ 5% und Risikokategorie A | 30% | - | - |
Wie geht es weiter?
Nach der vorläufigen Einigung im Trilogverfahren erfolgt nun die technische Ausarbeitung der Rechtstexte zu den gefundenen Kompromisslösungen sowie ein Review der finalen CRR III-Entwurfsfassung. Nach der Annahme der finalen Fassung des EU-Bankenpakets durch die EU-Kommission, das EU-Parlament und den EU-Rat wird das Paket im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich Anfang 2024 offiziell verkündet und treten dann 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die vollständige Umsetzung der Änderungen in der Eigenkapitalverordnung (CRR) ist für den 1. Januar 2025 geplant, wobei bestimmte Elemente schrittweise in den kommenden Jahren eingeführt werden.
Klare Vorteile für FinAPU Kund:innen
Diese Entwicklungen im EU-Bankenpaket haben weitreichende Auswirkungen auf die europäische Bankenlandschaft und die Art und Weise, wie Risiken bewertet und reguliert werden. FinAPU arbeitet bereits mit seinen Partnern seit dem Frühjahr mit der Umsetzung dieser Anforderungen. Unsere Kund:innen profitieren dabei von unserem Zugang zu Bankenfinanzdaten, die für die Bewertung von Banken und die Durchführung regulatorischer Berechnungen unerlässlich sind.
Wir evaluieren aktuell zudem die Möglichkeit, international tätigen Banken dabei zu helfen, ihre Eigenkapitalanforderungen für ihre nicht mit einem Rating versehenen Bankengagements zu senken: FinAPU ist in der Lage, eine Datenbank mit Daten über die Mindestkapitalanforderungen zusammen mit zusätzlichen Pufferinformationen für die Zuweisung von Risikogewichten einzubinden. Dies erlaubt einen klaren und aktuellen Überblick über die neuen Eigenkapitalanforderungen und Risikogewichte für das von Ihnen überwachte Bankenportfolio bieten. Wenn Sie an diesem Datensatz interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
* Ein Verfahren in der Europäischen Union (EU), das zur Gesetzgebung verwendet wird. Sie finden statt, wenn die EU-Institutionen - das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission - unterschiedliche Standpunkte zu einem Gesetzesvorschlag haben.