Die Bonitätsprüfung bewertet die finanzielle Zuverlässigkeit eines Schuldners. Vor der Vergabe von Krediten wird überprüft, ob ein Vertragspartner in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Diese Prüfung kann von Kreditinstituten, Finanzunternehmen oder Unternehmen durchgeführt werden, die Lieferantenkredite anbieten. Zudem kann die Bonität während der Vertragslaufzeit regelmäßig überwacht werden, um Änderungen im Risikoprofil frühzeitig zu erkennen. Verschlechtert sich die Bonität, leiten Gläubiger notwendige Schritte wie die Neubewertung der Kreditbedingungen ein.
Mit dem in Kraft treten von CRR III wurde die Bonitätsprüfung um erweiterte ESG-Kriterien ergänzt. Neben finanziellen Kennzahlen fließen Umwelt- und Sozialfaktoren sowie Aspekte guter Unternehmensführung (Governance) in die Risikobewertung ein. Diese regulatorischen Anforderungen unterstützen eine ganzheitlichere Analyse von Kreditrisiken und fördern nachhaltige Finanzierungsentscheidungen.