Unter dem Begriff "Ultimate Risk" wird in der Finanzwelt die Person oder Institution verstanden, die letztlich das Ausfallrisiko eines Kreditgeschäfts trägt.
Oftmals handelt es sich dabei um den Garantiegeber, der im Falle eines Kreditausfalls die Verluste übernehmen muss. Diese Person oder Institution wird als "ultimativer Risikoträger" bezeichnet, da sie das höchste Risiko im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft trägt.
Die Identifikation des "Ultimate Risks" ist ein wichtiger Aspekt im Risikomanagement, da es ermöglicht, das Risiko angemessen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Insbesondere im Zusammenhang mit komplexen Finanzinstrumenten und Derivaten kann es schwierig sein, den "Ultimate Risk" zu identifizieren, da die beteiligten Parteien und Risikotragenden oft schwer zu durchschauen sind.
Im Rahmen der Bankenaufsicht wird die Identifikation des "Ultimate Risks" ebenfalls sehr ernst genommen. Banken sind verpflichtet, die Risiken ihrer Kreditportfolios zu bewerten und dabei auch den "Ultimate Risk" zu berücksichtigen. Eine unzureichende Identifikation des "Ultimate Risks" kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, wie z. B. Kreditausfällen oder sogar zur Insolvenz der Bank.