Der Kreditrisikostandardansatz (KSA) ist gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) einer der beiden möglichen Ansätze zur Bestimmung der risikogewichteten Positionsbeträge in der Bankenregulierung. Der alternative Ansatz dazu ist der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz (IRB-Ansatz).
Der KSA wurde entwickelt, um die Risikopositionen in vordefinierte Kategorien, wie beispielsweise Unternehmen oder Mengengeschäft, einzuteilen und anschließend die zugehörigen Bonitätsgewichte zu bestimmen. Diese Gewichte basieren in der Regel auf externen Ratings von anerkannten Ratingagenturen und können Werte von 0 % bis 150 % annehmen, abhängig von der Bonität des Schuldners und der Art der Kreditposition.
Der KSA dient dazu, das Kreditrisiko von Banken und Finanzinstituten angemessen zu quantifizieren und Kapitalanforderungen für potenzielle Kreditausfälle festzulegen. Er spielt eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen, wie sie in Basel III und anderen internationalen Standards festgelegt sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass der KSA eine standardisierte Methode zur Risikobewertung ist und sich von individuellen, intern entwickelten Modellen zur Risikomessung unterscheidet, wie sie im IRB-Ansatz verwendet werden. Die Wahl zwischen diesen beiden Ansätzen hängt von der Größe, Komplexität und den internen Fähigkeiten einer Bank ab.
Insgesamt ermöglicht der Kreditrisikostandardansatz den Finanzinstituten, das Kreditrisiko in ihren Portfolios zu bewerten und angemessene Kapitalpuffer zu halten, um potenzielle Verluste abzudecken und die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen.