Im Rahmen der Capital Requirements Regulation III (CRR III), speziell in CRR III Artikel 113, werden Anforderungen an Institute im Hinblick auf die eigenständige Due-Diligence-Prüfung von Kontrahenten festgelegt. Diese Anforderungen gelten für alle Forderungsklassen und haben das Ziel, die genaue Bewertung des Kreditrisikos sicherzustellen.
Institute sind gemäß der CRR III verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung ihrer Vertragspartner durchzuführen. Dabei geht es darum, das Risikoprofil und die Charakteristika der Vertragspartner gründlich zu überprüfen. Diese Prüfung dient dazu, sicherzustellen, dass die externen Ratings allein nicht ausreichen, um das tatsächliche Risikoprofil eines Kontrahenten angemessen widerzuspiegeln.
Wenn die Due-Diligence-Prüfung ergibt, dass das aus den externen Ratings resultierende Risikogewicht nicht ausreichend genau das tatsächliche Risikoprofil widerspiegelt, schreibt die CRR III vor, dass das Risikogewicht für die betreffende Position um mindestens eine Stufe erhöht werden muss. Dies bedeutet, dass die Bank oder das Finanzinstitut mehr Eigenkapital zur Deckung des höheren Kreditrisikos bereithalten muss.
Die Due-Diligence-Prüfung ist somit ein wichtiger Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass Banken und Finanzinstitute eine angemessene und genaue Bewertung ihrer Kontrahenten vornehmen und entsprechende Kapitalanforderungen festlegen, um potenzielle Verluste angemessen zu berücksichtigen. Dies trägt zur Stabilität des Finanzsystems bei, indem es sicherstellt, dass das Kreditrisiko korrekt bewertet wird und ausreichend Eigenkapital zur Verfügung steht, um es abzudecken.