Basel-III-Update: Neue Risikobewertung gegenüber Instituten ohne Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI
Für Banken gibt es bald eine wichtige Änderung: Die neue VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Die Europäische Union plant, mit den überarbeiteten Basel-III-Standards die derzeitige Behandlung von Risikopositionen gegenüber Instituten zu ändern, für die keine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt. Der finale Beschluss soll im Juni 2023 entschieden werden, um dann 2025 neue Basel-III-Standards für Risikopositionen gegenüber Instituten einzuführen. Banken müssen sich also auf die neuen Basel-III-Standards vorbereiten, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den aktualisierten Vorschriften entsprechen. Wir arbeiten bereits daran diese neuen Anforderungen bis zum Herbst 2023 in FinAPU umzusetzen.
Aktuelle Bewertung
Derzeit werden Risikopositionen gegenüber Instituten, für die keine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, gemäß einer Tabelle ein Risikogewicht nach der Bonitätsstufe zugewiesen, die Risikopositionen gegenüber dem Zentralstaat zugewiesen wurde, in dessen Hoheitsgebiet das Institut seinen Sitz hat.
Bonitätsstufe des Zentralstaats | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Risikogewicht der Position | 20 % | 50 % | 100 % | 100 % | 100 % | 150 % |
In Zukunft: 3-Stufen-Modell
Mit dem neuen Ansatz müssen die Institute ihre Risikopositionen gegenüber diesen Instituten auf der Grundlage mehrerer quantitativer und qualitativer Kriterien in eine von drei Stufen einordnen. Der neue Ansatz zielt darauf ab, die Verzahnung zwischen Instituten und ihren Staaten aufzuheben.
Stufe A
- das Institut verfügt über ausreichend Kapazität, um seinen finanziellen Verpflichtungen, während der projizierten Kreditlaufzeit nachkommen zu können
- das Institut erfüllt oder übererfüllt die relevanten Anforderungen mit hartem Kernkapital, Kernkapital oder Eigenmitteln
- Informationen über die genannten Anforderungen werden veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht und das Ergebnis des Due Diligence Prozesses widerspricht dem nicht
Stufe B
- das Institut unterliegt einem erheblichen Kreditrisiko, wobei unter anderem die Rückzahlungskapazitäten von einem stabilen oder günstigen Wirtschafts- oder Geschäftsumfeld abhängig sind
- das Institut erfüllt oder übererfüllt die relevanten Anforderungen mit hartem Kernkapital, Kernkapital oder Eigenmitteln
- Informationen über die genannten Anforderungen werden veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht und das Ergebnis des Due Diligence Prozesses widerspricht dem nicht
Stufe C
- das Institut hat wesentliche Ausfallrisiken und begrenzte Sicherheitsmargen
- ungünstige Unternehmens-, Finanz- oder Wirtschaftsbedingungen dürften mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen oder haben dazu geführt, dass das Institut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann
- der externe Prüfer einen negativen Bestätigungsvermerk ausgestellt oder innerhalb der letzten zwölf Monate in seinen Abschlüssen oder geprüften Berichten erhebliche Zweifel daran geäußert, dass das Institut als Unternehmen fortgeführt werden kann
Folgende Risikobewertungen kommen künftig zum Tragen:
Bewertung des Kreditrisikos | Stufe A | Stufe B | Stufe C |
Risikogewicht für kurzfristige Positionen | 20% | 50% | 75% |
Risikogewicht | 40% | 75% | 150% |
Diese neuen Klassifizierungen führen zu einer Risikobewertung, die den Risikogewichten für kurzfristige Positionen und den Risikogewichten für langfristige Positionen entspricht. Es wird sichergestellt, dass sich die Bonität der Gegenparteien der Institute angemessen und konservativ in den Eigenmittelanforderungen widerspiegelt, unabhängig davon, ob die Risikopositionen mit einer externen Bonitätseinstufung unterlegt sind oder nicht.
Um eine mechanistische Anwendung der Kriterien zu vermeiden, unterliegen die Institute den Sorgfaltspflichten nach Artikel 79 CRD auch in Bezug auf Risikopositionen gegenüber Instituten, für die bei der Zuweisung des anwendbaren Risikogewichts eine Bonitätseinstufung einer benannten ECAI vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Bonität der Gegenparteien der Institute angemessen und konservativ in den Eigenmittelanforderungen widerspiegelt, unabhängig davon, ob die Risikopositionen mit einer externen Bonitätseinstufung unterlegt sind oder nicht. Im Einklang mit den Basel-III-Standards wird die derzeitige Option der Risikogewichtung von Risikopositionen gegenüber Instituten auf der Grundlage der Bonitätsbeurteilung ihrer Staaten gestrichen, um die Verzahnung zwischen Instituten und ihren Staaten aufzuheben.
FinAPU plant ein Update zum Thema im Herbst 2023, wenn weitere Details vorliegen.