Ein übergeordnetes Kreditinstitut ist ein wichtiger Bestandteil der Aufsicht über Kreditinstitutsgruppen.
Es dient als zentrales Steuerungsorgan und ist für die Koordination und Überwachung der Aktivitäten der gruppenangehörigen Kreditinstitute zuständig. Das übergeordnete Kreditinstitut muss sicherstellen, dass die Gruppe als Ganzes stabil und sicher agiert und die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Eine wichtige Aufgabe des übergeordneten Kreditinstituts besteht darin, die Risiken der Gruppe zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehört auch die Überwachung der Liquiditäts- und Kapitalausstattung der Gruppe. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen den gruppenangehörigen Kreditinstituten.
Im Falle einer Insolvenz eines gruppenangehörigen Kreditinstituts ist das übergeordnete Kreditinstitut verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung der Krise auf andere Teile der Gruppe zu verhindern. Es muss dabei sicherstellen, dass die betroffenen Kreditinstitute geordnet abgewickelt werden und keine Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems darstellen.
Das übergeordnete Kreditinstitut unterliegt dabei selbst einer erhöhten Aufsicht und Prüfung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Es muss sicherstellen, dass es selbst ausreichend solvent ist und über eine angemessene Risikomanagement-Strategie verfügt. Zudem müssen alle relevanten Informationen über die gruppenangehörigen Kreditinstitute und ihre Aktivitäten regelmäßig an die Aufsichtsbehörden weitergeleitet werden.