Risikogewichtete Aktiva (RWA) sind ein zentraler Begriff im Banken- und Finanzwesen, der im Rahmen der Kapitaladäquanzregelung eine Schlüsselrolle spielt. Diese Regelung ist Teil der internationalen Bankenaufsichtsnormen, die insbesondere durch das Basel-III-Rahmenwerk festgelegt werden. RWA ermöglichen es, das von einer Bank gehaltene Kapital im Verhältnis zu den mit ihren Aktiva verbundenen Risiken zu messen und zu steuern.
Die Berechnung der RWA basiert auf der Bewertung aller Aktiva einer Bank nach ihrem Risikograd. Hierbei werden unterschiedliche Risikokategorien berücksichtigt, darunter Kreditrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko. Jeder Aktivposten wird einem spezifischen Risikogewicht zugeordnet, das auf regulatorischen Vorgaben oder internen Risikomodellen der Bank basiert. Diese Risikogewichte reflektieren die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes oder eines Ausfalls des jeweiligen Aktivpostens.
Das Konzept der RWA trägt dazu bei, eine solide Kapitalbasis im Bankensektor zu fördern, indem es sicherstellt, dass Banken ausreichend Eigenkapital vorhalten, um Verluste absorbieren zu können, die aus ihren risikobehafteten Geschäften entstehen könnten. Die Höhe des vorzuhaltenden Eigenkapitals richtet sich somit nach dem Umfang und der Risikostruktur der Aktiva einer Bank. Durch diese Risikosensitivität soll die Stabilität des Finanzsystems insgesamt gestärkt werden.
Zusammenfassend sind RWA ein wesentliches Instrument zur Risikobewertung und -steuerung in Banken, das dazu beiträgt, das Verhältnis von Eigenkapital zu risikobehafteten Aktiva zu optimieren und somit die finanzielle Widerstandsfähigkeit und Stabilität von Kreditinstituten zu erhöhen.