Offenlegung

Offenlegung im Sinne von Basel II bezieht sich auf die Verpflichtung von Banken, Informationen über ihre Geschäfts- und Risikoparameter zu veröffentlichen.

Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Transparenz in Bezug auf die Risikosituation von Banken zu erhöhen und eine bessere Vergleichbarkeit zwischen Banken zu gewährleisten. Die Offenlegung ist eine der Säulen von Basel II und wird auch als Marktdisziplin bezeichnet.

Im Rahmen der Offenlegung müssen Banken eine Reihe von Informationen offenlegen, darunter quantitative und qualitative Angaben. Zu den quantitativen Angaben können beispielsweise Angaben zu den risikogewichteten Aktiva, zum Eigenkapital, zu den Erträgen und zu den Kosten gehören. Qualitative Angaben können Informationen über die Geschäftsstrategie, die Risikomanagementverfahren und die internen Kontrollen umfassen.

Durch die Offenlegung sollen Anleger und andere Interessengruppen in die Lage versetzt werden, die Risikosituation von Banken zu beurteilen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Offenlegung schafft auch Anreize für Banken, ihre Risikomanagementverfahren zu verbessern und Risiken angemessen zu managen.

Die Offenlegungsvorschriften gelten für alle Banken, die von Aufsichtsbehörden reguliert werden. Die genauen Anforderungen können je nach Aufsichtsbehörde und Rechtsordnung unterschiedlich sein. Banken müssen sicherstellen, dass die Informationen, die sie veröffentlichen, korrekt, vollständig und verständlich sind. Die Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Offenlegungsvorschriften und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.

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