Konsolidierung bezeichnet in der Buchhaltung und Rechnungslegung die Zusammenführung der Einzelabschlüsse mehrerer Unternehmen zu einem konsolidierten Abschluss, auch Konzernabschluss genannt.
Dabei werden die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben aller Konzerngesellschaften zu einem Gesamtabschluss zusammengeführt.
Bei der Konsolidierung werden gruppeninterne Transaktionen, wie beispielsweise Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen zwischen Konzerngesellschaften, eliminiert. Dadurch soll verhindert werden, dass die Umsätze, Kosten und Gewinne in der Konzernbilanz doppelt erfasst werden.
Die Konsolidierung ist notwendig, um ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage und Leistungsfähigkeit des gesamten Konzerns zu erhalten. Ein konsolidierter Abschluss ermöglicht es Investoren, Gläubigern und anderen Interessenten, die finanzielle Stärke des Konzerns zu beurteilen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Erstellung des konsolidierten Abschlusses ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Unternehmen, die Konzernstrukturen aufweisen. Die Regeln für die Konsolidierung sind in nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards wie den International Financial Reporting Standards (IFRS) festgelegt und unterliegen einer regelmäßigen Überwachung durch die Aufsichtsbehörden.