Konsolidierte Eigenmittel

Gemäß dem österreichischen Bankwesengesetz (BWG) müssen die Eigenmittel von Kreditinstitutsgruppen konsolidiert werden.

Dies bedeutet, dass die Eigenmittel aller Einzelinstitute innerhalb der Gruppe zusammengefasst werden, um die gesamte Eigenkapitalbasis der Gruppe zu ermitteln.

Die konsolidierten Eigenmittel sind ein wichtiger Indikator für die Finanzstabilität einer Kreditinstitutsgruppe. Sie setzen sich aus den Eigenmitteln der einzelnen Institute zusammen und werden auf Gruppenebene betrachtet. Dazu gehören unter anderem das Kernkapital, das Ergänzungskapital und das zusätzliche Kapital.

Die Konsolidierung der Eigenmittel ist notwendig, um eine klare Übersicht über die tatsächliche Eigenkapitalausstattung einer Kreditinstitutsgruppe zu erhalten. Durch die Zusammenfassung der Eigenmittel aller Einzelinstitute können auch mögliche Risiken auf Gruppenebene besser identifiziert und bewertet werden.

Die Aufsichtsbehörden überwachen regelmäßig die konsolidierten Eigenmittel von Kreditinstitutsgruppen, um sicherzustellen, dass diese ausreichend sind, um mögliche Verluste abzufedern. Die Anforderungen an die konsolidierten Eigenmittel können je nach Risikoprofil der Gruppe variieren und werden von den Aufsichtsbehörden festgelegt.

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