Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen.

Sie werden oft von mehreren Personen gegründet, die als Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt sind. Beispiele für Kapitalgesellschaften sind in Österreich Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG).

Kapitalgesellschaften sind rechtlich eigenständig und haben ein Eigenleben, das durch ihre Organe, wie z.B. den Vorstand bei einer AG, gestaltet wird. Sie sind Eigentümer des Unternehmens und können selbstständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder veräußern und Rechte einklagen.

Ein Vorteil von Kapitalgesellschaften ist, dass die Haftung der Gesellschafter in der Regel auf ihre Einlage beschränkt ist. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht für die Schulden der Gesellschaft haften, sondern nur für den Betrag, den sie als Kapital in die Gesellschaft eingebracht haben. Dies ist ein wichtiger Faktor für Investoren, die ihr Risiko begrenzen möchten.

Kapitalgesellschaften haben auch steuerliche Vorteile, da sie von der Einkommenssteuerpflicht für natürliche Personen befreit sind. Stattdessen werden sie auf ihre Gewinne besteuert.

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